Ernst-Thälmann Str. 19
07333 Unterwellenborn
Tel.: 03671/4564164
Fax.: 03671/4596231
Mobil.: 0176/24917846
Kostenübernahme
Verordnungen Kostenübernahme
Die logopädische Behandlung kann nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen. In Abhängigkeit vom Störungsbild, können folgende Ärzte eine Verordnung ausstellen:
- Kinderärzte
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte/ Phoniater
- Pädaudiologen
- Hausärzte/ Allgemeinmediziner
- Neurologen
- Zahnärzte (Können derzeit noch extrabudgetär verordnen. Es ist kein Idikationsschlüssel und kein ICD-10 Code erforderlich)
- Kieferorthopäden
Bitte beachten Sie, dass die vom Arzt ausgestellte Verordnung 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert und erneut beantragt werden muss.
Leistung:
- störungsspezifische Diagnostik
- Beratung
- Therapie unter Einbeziehung des Umfeldes
- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Erziehern, Lehrern, Pflegepersonal
- Elternabende und Informationsveranstaltungen in Kindergärten und Pflegeeinrichtungen
- Therapie bei Larynektomie
- NF!T ®