Ernst-Thälmann Str. 19

07333 Unterwellenborn

Tel.: 03671/4564164

Fax.: 03671/4596231

Mobil.: 0176/24917846

Kostenübernahme

Verordnungen Kostenübernahme

Die logopädische Behandlung kann nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen.  In Abhängigkeit vom Störungsbild, können folgende Ärzte eine Verordnung ausstellen:

  • Kinderärzte
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte/ Phoniater
  • Pädaudiologen
  • Hausärzte/ Allgemeinmediziner
  • Neurologen
  • Zahnärzte (Können derzeit noch extrabudgetär verordnen. Es ist kein Idikationsschlüssel und kein ICD-10 Code erforderlich)
  • Kieferorthopäden

Bitte beachten Sie, dass die vom Arzt ausgestellte Verordnung  14 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert und erneut beantragt werden muss.

 

Leistung:

 

- störungsspezifische Diagnostik

- Beratung

- Therapie unter Einbeziehung des Umfeldes

- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Erziehern, Lehrern, Pflegepersonal

- Elternabende und Informationsveranstaltungen  in Kindergärten und Pflegeeinrichtungen

- Therapie bei Larynektomie

- NF!T ®